1. Allgemeines
Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abänderungen und Ergänzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferers gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als
Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt sind. Schweigen auf übersandte Lieferbedingungen, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, gilt nicht als Zustimmung. Nur schriftlich erteilte,
unterschriebene Abschlüsse bzw. Bestellungen sind gültig. Mündliche Vereinbarungen binden uns nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Änderungen
Falls Änderungen unserer Bestellungen notwendig werden, sind wir jederzeit berechtigt, solche zu verlangen oder die Bestellung ganz oder teilweise zurückzuziehen.
3. Lieferung
Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Die Lieferung erfolgt zu den von uns in den Bestellungen, Einzelabrufen oder Lieferplänen genannten Terminen. Wenn die vereinbarten Termine aus einem
vom Lieferer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, uns von dritter Seite Ersatz zu
verschaffen und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Alle durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehenden Mehrkosten hat uns der Lieferer zu ersetzen. Die Abnahme der verspäteten Lieferung
oder Leistung erhält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Bei wiederholter Terminüberschreitung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag auch dann berechtigt, wenn die Verzögerung vom Lieferer nicht zu vertreten war. Wenn
der Lieferer Schwierigkeiten in der Fertigung oder Materialbeschaffung voraussieht oder wenn vom Lieferer unbeeinflussbare Umstände eintreten, die ihn an der termingemäßen Lieferung in der vorgeschriebenen Qualität
hindern könnten, muss der Lieferer unverzüglich unsere Einkaufsabteilung benachrichtigen. Für Stückzahlen, Gewichte und Maß sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend.
4. Abnahme
Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen und unvorhergesehene und unvermeidbare Fertigungsumstellungen und andere Umstände, welche eine Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben, befreien uns, ebenso wie Fälle höherer Gewalt, von der Verpflichtung der Abnahme.
5. Preisstellung und Gefahrenübergang
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei unserem Werk, einschließlich Verpackung. Für den Gefahrenübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Versand
Soweit eine bestimmte Versandart nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, hat der Lieferer die günstigste Versandart zu benutzen. Auch bei anerkannter Preisstellung ab Lieferwerk bitten wir um frachtfreie Zulieferung. In allen Frachtpapieren muss stets unsere
Bestellnummer und Kommission aufgeführt sein. Bei Nichtbeachtung gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Zulieferers.
7. Versandanzeige
Für jede Lieferung ist uns am Versandtag eine ausführliche Versandanzeige mit Angabe unserer Bestellnummer und Kommission zu übersenden.
8. Lieferschein
Jeder Sendung ist ein ausführlicher Lieferschein mit Bestellnummer und Kommissionsangabe beizufügen.
9. Berechnung
Rechnungen sind uns nach erfolgter Lieferung in 2-facher Ausfertigung einzusenden und haben Bestelldatum und vollständige Bestellnummer und Kommissionsangabe zu erhalten.
10. Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt für seine Lieferungen volle Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Für alle Teile, die Material- oder Arbeitsfehler aufweisen, ist schnellstens einwandfreier Ersatz kostenlos zu liefern oder uns der berechnete Wert bar zu vergüten. Die
Transportspesen und etwa sonst entstehende Unkosten gehen zu Lasten des Lieferers. Ebenso steht uns jederzeit das Recht zu, Nichtgeeignetes zur Verfügung zu stellen und rückständige Lieferungen zu streichen. Wir
behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Lieferungen auch später als sonst blich zu beanstanden, falls sich während der Bearbeitung Fehler zeigen sollten. Wir sind verpflichtet, Originalverpackungen für die
Warenprüfung zu öffnen. Mängel, die nicht in der äußeren Packung erkenntlich sind, gelten als verdeckte Mängel im Sinne des 377 HGB. Dasselbe gilt für Maßdifferenzen.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, nach unserer Wahl entweder nach 14 Tagen nach Rechnungseingang mit Abzug von 3% Skonto, oder nach 30 Tagen netto in bar. Die Frist läuft von dem Zeitpunkt an, in dem sowohl die Rechnung als auch
die Ware bei uns eingegangen bzw. Leistungen erbracht sind. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
12. Muster, Zeichnungen, Unterlagen aller Art
Muster, Zeichnungen, Modelle und dergleichen, die wir dem Lieferer zur Verfügung stellen, sind uns ohne Aufforderung kostenlos zurückzusenden, sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen wie Zeichnungen, Modelle und dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen
vom Lieferer weder selbst noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
13. Erfüllungsort
Für Lieferung und Zahlung gilt Rüdenau als Erfüllungsort.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Miltenberg.
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